Einführung
Ein kürzlich ergangener Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. August 2024 (Az. 2 StR 129/24) beleuchtet die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes auf den Schuldspruch im Zusammenhang mit bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der mit verschiedenen Betäubungsmitteln, darunter auch Cannabis, handelte und dabei Waffen griffbereit hatte.
Sachverhalt
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Aachen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Er hatte im Frühjahr 2020 mit Amphetamin, MDMA und Marihuana gehandelt. Während der Aufbewahrung der Drogen in seiner Wohnung befanden sich ein Elektroimpulsgerät und ein Klappmesser griffbereit. Das Landgericht wertete den Besitz des Marihuanas als bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 30a BtMG.
Rechtliche Probleme
Die Revision des Angeklagten vor dem BGH führte zu einer Überprüfung des Schuldspruchs im Lichte des neuen Cannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat. Das KCanG führte den neuen Straftatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis (§ 34 KCanG) ein. Die Frage war, ob dieser neue Straftatbestand auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist und welche Auswirkungen dies auf den Schuldspruch und die Strafzumessung hat.
Entscheidung und Begründung
Der BGH änderte den Schuldspruch des Landgerichts ab. Der Handel mit Marihuana wurde nun als bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis nach § 34 KCanG gewertet. Diese Änderung erfolgte aufgrund des Günstigkeitsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB), da der neue Straftatbestand im Vergleich zum zuvor angewandten § 30a BtMG günstiger für den Angeklagten ist. Der BGH hob außerdem den Strafausspruch auf, da das Landgericht bei der Strafzumessung die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Zusammenhang mit dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht berücksichtigt hatte. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Auswirkungen
Dieser Beschluss verdeutlicht die Bedeutung des neuen Cannabisgesetzes für die Beurteilung von Fällen des Drogenhandels. Er zeigt, dass Gerichte bei der Anwendung des Gesetzes das Günstigkeitsprinzip berücksichtigen müssen und die neuen Straftatbestände gegebenenfalls zu einer Änderung des Schuldspruchs führen können. Der Beschluss unterstreicht auch die Komplexität der Strafzumessung im Zusammenhang mit Drogendelikten und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung aller relevanten Strafmilderungsgründe.
Schlussfolgerung
Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise zur Anwendung des neuen Cannabisgesetzes und seiner Auswirkungen auf laufende Verfahren. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Gesetzeslage und der relevanten Strafzumessungsaspekte in jedem Einzelfall. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Strafkammer des Landgerichts den Fall im Hinblick auf die Vorgaben des BGH neu bewerten wird.
Quellen: