Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. März 2025 einen Beschluss (VIa ZR 288/23) veröffentlicht, der die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Kontext von Diesel-Abgasskandal-Fällen erneut unterstreicht. Der BGH hob die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück, da das Berufungsgericht das rechtliche Gehör der Klägerin verletzt hatte.
Die Klägerin erwarb im September 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato mit einem 2,3 l Multijet Dieselmotor. Sie klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da das Fahrzeug ihrer Ansicht nach eine unzulässige Abschalteinrichtung, ein sogenanntes Thermofenster, enthielt. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob das Fahrzeug der Klägerin tatsächlich ein Thermofenster enthielt und ob dieses als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten ist. Streitig war insbesondere, ob die Beklagte den Einbau eines Thermofensters ausreichend bestritten hatte.
Der BGH stellte fest, dass das Berufungsgericht den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzt hatte. Das Berufungsgericht ging fälschlicherweise davon aus, dass die Beklagte den Einbau des Thermofensters bestritten habe. Der BGH argumentierte, das Vorbringen der Beklagten sei lediglich als rechtliche Bewertung des Vortrags der Klägerin zu verstehen. Die Beklagte habe zwar die Zulässigkeit des Thermofensters bestritten, nicht aber dessen Vorhandensein. Das Berufungsgericht hätte daher die Beklagte nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Klarstellung auffordern müssen.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht, dass Gerichte die Prozessvorträge der Parteien sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten nachfragen müssen. Die fehlerhafte Anwendung von § 138 Abs. 3 ZPO kann zu einer Gehörsverletzung führen. Der Beschluss stärkt die Position der Kläger im Diesel-Abgasskandal und unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Darlegung des Sachverhalts durch die Beklagtenseite.
Der BGH-Beschluss hat erhebliche Bedeutung für die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal. Er zeigt, dass die Gerichte die Einhaltung des rechtlichen Gehörs streng überwachen und eine unzureichende Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der Parteien nicht tolerieren. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht nach der Zurückverweisung entscheiden wird.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2025 - VIa ZR 288/23 (abgerufen vom deutschen Rechtsprechungsportal).