Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Mai 2024 einen Beschluss im Verfahren VII ZR 97/23 gefasst, mit dem die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss verdeutlicht die hohen Hürden für die Zulassung der Revision in Zivilsachen.
Der zugrundeliegende Fall wurde zunächst vor dem Landgericht Dresden (Az: 6 O 1840/19) und anschließend vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az: 14 U 1343/22) verhandelt. Das Oberlandesgericht Dresden entschied am 9. Mai 2023 und ließ die Revision nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung richtete sich die Beschwerde der Beklagten an den BGH.
Kernpunkt des Verfahrens war die Frage der Zulassung der Revision. Gemäß § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Die Beklagte musste darlegen, dass mindestens einer dieser Gründe vorliegt.
Der BGH wies die Beschwerde der Beklagten zurück. Der Beschluss enthält keine ausführliche Begründung, sondern verweist auf § 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO. Dies bedeutet, dass der BGH die Begründung für nicht geeignet hielt, zur Klärung der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision beizutragen. Die Beklagte konnte die Notwendigkeit der Revision demnach nicht ausreichend darlegen.
Der Beschluss bestätigt die restriktive Praxis des BGH bei der Zulassung der Revision. Es unterstreicht die Bedeutung der § 543 Abs. 2 ZPO und verdeutlicht, dass die Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde hoch sind. Der Fall hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung, da keine neue Rechtsfrage geklärt wurde. Er dient jedoch als Beispiel für die Anwendung der Verfahrensvorschriften zur Revisionszulassung.
Der BGH hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Hürden für die Zulassung der Revision und die Notwendigkeit einer fundierten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde. Der Fall liefert wichtige Hinweise für die Praxis im Umgang mit § 543 und § 544 ZPO.
Quelle: Entscheidung des BGH vom 29.05.2024 - VII ZR 97/23 (abgerufen von der Webseite des Bundesgerichtshofs)