Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. April 2024 einen Beschluss im Verfahren VII ZR 886/21 gefasst, in dem die Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin und der Beklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückgewiesen wurden. Dieser Beschluss verdeutlicht die hohen Hürden für die Zulassung der Revision in Zivilsachen.
Hintergrund des Falls: Der zugrundeliegende Rechtsstreit wurde zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf (Az: 14e O 150/15) und anschließend vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-23 U 81/21) verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällte am 14. Dezember 2021 ein Urteil, gegen das sowohl die Klägerin als auch die Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegten. Der Streitwert beträgt 187.643,38 €.
Rechtliche Fragen: Im Kern ging es um die Frage der Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision sind in § 543 Abs. 2 ZPO geregelt. Eine Revision ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Entscheidung und Begründung: Der BGH wies die Beschwerden der Klägerin und der Beklagten zurück. Der BGH sah die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision als nicht gegeben an. Gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO wurde von einer Begründung abgesehen, da sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist. Dies deutet darauf hin, dass der BGH die Rechtsfragen im vorliegenden Fall als nicht klärungsbedürftig im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO erachtete.
Auswirkungen: Der Beschluss bestätigt die restriktive Praxis des BGH bei der Zulassung der Revision. Er unterstreicht, dass die Revision kein generelles Rechtsmittel gegen jedes Urteil darstellt, sondern nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn die Sache über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seinem Beschluss die Nichtzulassung der Revision bestätigt. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Zulassung der Revision und die Bedeutung der vorhergehenden Instanzen für die abschließende Klärung von Rechtsstreitigkeiten. Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Fälle in Zukunft vor den Gerichten verhandelt werden und ob diese zu einer Änderung der Rechtsprechung führen.
Quelle: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2024 - VII ZR 886/21 (veröffentlicht auf der Website des Bundesgerichtshofs).