Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15. Mai 2024 die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Kammergerichts Berlin zurückgewiesen. Der Fall betrifft ein zivilrechtliches Verfahren, dessen Gegenstandwert bei 703.245,02 € liegt. Dieser Artikel analysiert den Beschluss und seine Bedeutung.
Der zugrundeliegende Fall wurde zunächst vor dem Landgericht Berlin (Az: 28 O 85/20) verhandelt und anschließend vom Kammergericht Berlin (Az: 7 U 94/21) entschieden. Das Kammergericht hatte die Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Beklagten an den BGH.
Im Kern ging es um die Frage, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 544 ZPO vor