Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10.07.2024 einen Beschluss im Verfahren VII ZR 173/22 veröffentlicht, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss verdeutlicht die hohen Hürden für die Zulassung der Revision in Zivilsachen.
Der zugrundeliegende Fall wurde zunächst vor dem Landgericht Mönchengladbach (Az: 12 O 154/21) und anschließend vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-23 U 230/21) verhandelt. Das OLG Düsseldorf hatte mit Beschluss vom 05.09.2022 die Revision nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung richtete sich die Beschwerde der Beklagten.
Kern des Verfahrens war die Frage der Zulassung der Revision zum BGH. Die Revision ist im deutschen Zivilprozessrecht ein Rechtsmittel, das die Überprüfung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte durch den BGH ermöglicht. Die Zulassung der Revision ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft (§ 543 ZPO). Im vorliegenden Fall argumentierte die Beklagte vermutlich, dass diese Voraussetzungen gegeben seien.
Der BGH wies die Beschwerde der Beklagten zurück. In seiner Begründung verzichtete der BGH auf eine ausführliche Darlegung, da diese nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision beizutragen (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO). Dies deutet darauf hin, dass der BGH die Argumente der Beklagten als nicht ausreichend erachtete, um die hohen Anforderungen an die Zulassung der Revision zu erfüllen.
Der Beschluss bestätigt die restriktive Praxis des BGH bei der Zulassung der Revision. Er unterstreicht, dass die Revision nur in Ausnahmefällen eröffnet wird, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordern.
Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH verdeutlicht die hohen Hürden für die Zulassung der Revision. Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung der nach § 543 ZPO erforderlichen Voraussetzungen. Für die Beklagte bedeutet die Entscheidung, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig ist.
Quelle: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2024 - VII ZR 173/22 (abgerufen von der Website des Bundesgerichtshofs).