Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.12.2024 einen Beschluss (Az. 4 StR 448/24) in einem Mordfall gefasst, der die Revision der Angeklagten teilweise als erfolgreich beurteilt. Der Fall betrifft eine Verurteilung wegen Mordes und Diebstahls in mehreren Fällen. Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf den Schuldspruch, die Einziehungsanordnung und die Kostenverteilung.
Hintergrund des Falles
Das Landgericht Essen hatte die Angeklagte wegen Mordes und Diebstahls in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde die Einziehung eines 100-Euro-Scheins und des Wertes von Taterträgen angeordnet. Gegen dieses Urteil legte die Angeklagte Revision ein.
Rechtliche Fragen
Die Revision der Angeklagten beruhte auf der Rüge der Verletzung materiellen Rechts. Der BGH hatte zu prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten enthielt. Insbesondere war die Frage zu klären, ob die Verurteilung wegen Diebstahls in einem der Fälle (Fall II.6, Tat Nr. 4) rechtmäßig war, da die Möglichkeit bestand, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Wegnahme bereits tot war. Weiterhin war die Rechtmäßigkeit der Einziehungsanordnung zu überprüfen.
Entscheidung und Begründung
Der BGH stellte das Verfahren in Bezug auf den Diebstahl im Fall II.6 (Tat Nr. 4) ein. Die Begründung hierfür lag in prozessökonomischen Gründen, da die Möglichkeit bestand, dass die Wegnahme nach dem Tod des Opfers erfolgte. Dies führte zu einer Änderung des Schuldspruchs. Die Angeklagte wurde nun des Mordes und des Diebstahls in drei Fällen schuldig gesprochen. Die lebenslange Freiheitsstrafe blieb jedoch bestehen. Die Einziehung des 100-Euro-Scheins, der diesem Tatgeschehen zugeordnet war, entfiel. Außerdem sah der BGH von der Einziehung des Wertes weiterer Taterträge ab. Im Übrigen wurde die Revision der Angeklagten verworfen.
Der BGH stellte zudem klar, dass er die Ausführungen des Landgerichts dahingehend interpretiert, dass die Angeklagte das Opfer zur Verdeckung eines früheren Diebstahls getötet hat. Die Erwägungen des Landgerichts zu einem möglichen Raubmord wurden vom BGH als nicht unbedenklich eingestuft, hatten aber letztlich keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der genauen Prüfung der Tatumstände, insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt des Todes des Opfers im Zusammenhang mit Diebstahlsdelikten. Die teilweise Verfahrenseinstellung und die Änderung des Schuldspruchs zeigen, dass auch im Revisionsverfahren noch Korrekturen möglich sind, um eine gerechte Entscheidung zu gewährleisten.
Schlussfolgerung
Der Beschluss des BGH im vorliegenden Fall präzisiert die Rechtslage im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen Tötungs- und Eigentumsdelikten. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Tatumstände durch die Gerichte, um eine rechtsfehlerfreie Verurteilung zu gewährleisten.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2024 - 4 StR 448/24