Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 30. September 2024 (Az. 6 StR 421/24) das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 25. März 2024 aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Der Fall betrifft zwei Angeklagte, die wegen besonders schweren Raubes und weiterer Delikte verurteilt worden waren. Die Revisionen der Angeklagten hatten Erfolg aufgrund von Mängeln in der Beweiswürdigung.
Die Angeklagten waren vom Landgericht Dessau-Roßlau wegen verschiedener Raubdelikte, darunter besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich zwischen Februar und Mai 2023 in Supermärkten, einer Lotto-Annahmestelle und einem Lebensmittelgeschäft. Die Angeklagten waren bei den Taten maskiert und benutzten Waffen wie Gaspistolen und Messer.
Die Revisionen der Angeklagten rügten sowohl formelle als auch materielle Rechtsfehler. Der BGH hob das Urteil aufgrund von Mängeln in der Beweiswürdigung auf. Insbesondere fehlten Angaben dazu, ob und wie sich die Angeklagten zur Sache eingelassen hatten. Dies stellt einen Verstoß gegen die gefestigte Rechtsprechung dar, wonach in den Urteilsgründen festgehalten werden muss, ob sich der Angeklagte geäußert hat oder von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.
Weiterhin sah der BGH die Notwendigkeit einer eingehenderen Prüfung der Erfolgsaussichten einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 2 StGB, insbesondere im Hinblick auf die Therapiebereitschaft und die Auswirkungen einer diagnostizierten dissozialen Persönlichkeitsstörung.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurück. Die Begründung des BGH konzentriert sich auf die fehlende Dokumentation der Einlassung der Angeklagten in den Urteilsgründen. Aufgrund der schwierigen Beweislage, die sich hauptsächlich auf Indizien stützte, konnte der BGH ein Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler nicht ausschließen.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen. Dies ist essentiell für die Überprüfung der Beweiswürdigung durch Revisionsgerichte und dient dem Schutz der Rechte des Angeklagten. Die Entscheidung verdeutlicht auch die Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Der BGH-Beschluss hebt die Bedeutung der formalen Anforderungen an die Urteilsbegründung hervor. Die Neuverhandlung wird dem Landgericht die Gelegenheit geben, die Beweiswürdigung zu ergänzen und die Voraussetzungen für die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eingehender zu prüfen. Der Fall zeigt die Bedeutung des Rechts auf ein faires Verfahren und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung aller relevanten Aspekte durch die Gerichte.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. September 2024, Az. 6 StR 421/24 (abgerufen vom deutschen Rechtsprechungsportal).