BGH-Beschluss zur Nachholung eines Teilfreispruchs im Drogen- und Erpressungsfall
BGH-Beschluss zur Nachholung eines Teilfreispruchs im Drogen- und Erpressungsfall
Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 16. Oktober 2024 (Az. 6 StR 348/24) einen Teilfreispruch nachgeholt, der im Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 14. November 2023 (Az. 22 KLs 7/23) versehentlich nicht in die Urteilsformel aufgenommen worden war. Der Fall betrifft den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und versuchte Erpressung.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Lüneburg verurteilte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und versuchter Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zu einer Einziehungsentscheidung. Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein.
Rechtliche Fragen
Die Revision des Angeklagten beruhte auf der Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts. Ein zentraler Punkt war die fehlerhafte Urteilsformel des Landgerichts, die den vom Landgericht beabsichtigten Teilfreispruch bezüglich weiterer Anklagepunkte nicht enthielt.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH stellte fest, dass das Landgericht den Angeklagten zwar in den Urteilsgründen von mehreren Vorwürfen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen hatte, diesen Teilfreispruch jedoch nicht in die Urteilsformel aufgenommen hatte. Der BGH sah darin einen Fehler, der in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO korrigiert werden musste. Der Senat holte den Teilfreispruch nach und ergänzte die Kostenentscheidung entsprechend. Die weitergehende Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der formalen Richtigkeit von Urteilen, insbesondere der Urteilsformel. Die Nachholung des Teilfreispruchs stellt sicher, dass das Urteil die tatsächliche Entscheidung des Landgerichts korrekt wiedergibt und die Rechte des Angeklagten gewahrt werden.
Schlussfolgerung
Der BGH-Beschluss korrigiert einen formalen Fehler im Urteil des Landgerichts Lüneburg und unterstreicht die Bedeutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urteilsformel. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf den Angeklagten, da sie den Umfang seiner Verurteilung klarstellt. Der Fall zeigt die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung von Urteilen auf formelle Fehler, um die Rechte der Betroffenen zu schützen.
Quellen
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2024, Az. 6 StR 348/24
- Landgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2023, Az. 22 KLs 7/23