Einführung: Ein kürzlich ergangener Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Oktober 2024 (Az. 4 StR 120/24) verdeutlicht die Auswirkungen des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Strafverfahren wegen Cannabis-Handeltreibens. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der vom Landgericht Bielefeld wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden war.
Das Landgericht Bielefeld hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln "in nicht geringer Menge" in sieben Fällen sowie Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Taten bezogen sich auf Cannabis.
Die Revision des Angeklagten vor dem BGH beruhte auf der Sachrüge. Kernfrage war, ob die Verurteilung nach dem alten Recht angesichts des neuen KCanG noch Bestand haben konnte. Das KCanG sieht für den Handel mit Cannabis mildere Strafen vor als das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Bielefeld teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer zurück. Der BGH stellte fest, dass die Taten des Angeklagten aufgrund des KCanG nun als bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis (§ 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 3 KCanG) bzw. Handeltreiben mit Cannabis in einem besonders schweren Fall (§ 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) zu qualifizieren sind. Da diese neuen Bestimmungen mildere Strafdrohungen vorsehen, musste der BGH das Urteil entsprechend ändern (§ 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO). Der BGH betonte, dass die Feststellungen des Landgerichts zu den Taten selbst rechtsfehlerfrei seien und bestehen bleiben können (§ 353 Abs. 2 StPO). Die Aufhebung des Urteils betraf lediglich den Schuldspruch und die Strafzumessung.
Der Beschluss verdeutlicht die unmittelbaren Auswirkungen des KCanG auf laufende Strafverfahren. Gerichte müssen die neuen Bestimmungen des KCanG bei der Beurteilung von Cannabis-Delikten anwenden und gegebenenfalls Urteile anpassen. Der Fall zeigt auch die Bedeutung der Revision im Strafprozess, um die Anwendung des aktuellen Rechts sicherzustellen.
Der BGH-Beschluss ist ein wichtiges Beispiel für die Anwendung des KCanG in der Praxis. Er zeigt, wie das neue Gesetz die Strafverfolgung von Cannabis-Delikten beeinflusst und welche Konsequenzen sich für laufende Verfahren ergeben können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zum KCanG weiterentwickeln wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 4 StR 120/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs).