Ein kürzlich ergangener Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. November 2024 (Az. 2 StR 345/24) verdeutlicht die Auswirkungen des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Strafverfahren wegen Drogenhandels. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der mit verschiedenen Drogen, darunter Marihuana, Kokain, Haschisch und Amphetaminöl, gehandelt hatte.
Das Landgericht Aachen hatte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte über einen längeren Zeitraum mit erheblichen Mengen an Drogen gehandelt und dabei beträchtliche Gewinne erzielt. Das Landgericht hatte zudem einen Betrag von 182.580 Euro als Wert von Taterträgen eingezogen.
Die Revision des Angeklagten vor dem BGH rügte die Verletzung sachlichen Rechts. Der BGH musste insbesondere prüfen, inwieweit das neue KCanG auf die bereits vom Landgericht getroffenen Feststellungen und die verhängte Strafe Einfluss hat. Da das KCanG den Umgang mit Cannabis neu regelt und mildere Strafen vorsieht als das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), war zu klären, ob und wie sich dies auf den vorliegenden Fall auswirkt.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Aachen teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück. Der Schuldspruch wurde insofern geändert, als die Taten im Zusammenhang mit Cannabis nun nach dem KCanG und nicht mehr nach dem BtMG zu beurteilen waren. Dies führte zu einer Änderung der rechtlichen Bewertung der Taten und machte eine neue Strafzumessung erforderlich.
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das KCanG mildere Strafen für den Umgang mit Cannabis vorsieht als das BtMG. Da sich die Strafdrohung geändert hat, musste der BGH das Urteil des Landgerichts entsprechend anpassen. Auch die Einziehungsentscheidung wurde aufgehoben, da sie fehlerhaft war und den sichergestellten Bargeldbetrag nicht berücksichtigte.
Dieser Beschluss des BGH verdeutlicht die unmittelbaren Auswirkungen des KCanG auf die Strafrechtspraxis. Er zeigt, dass Gerichte bei Fällen, die den Umgang mit Cannabis betreffen, die neuen gesetzlichen Regelungen berücksichtigen müssen, auch wenn die Taten vor Inkrafttreten des KCanG begangen wurden. Dies kann zu einer Neubewertung von laufenden Verfahren und zu einer Anpassung der Strafen führen.
Der BGH-Beschluss unterstreicht die Bedeutung des KCanG für die deutsche Rechtsprechung im Bereich des Drogenstrafrechts. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung des KCanG weiterentwickeln wird. Die Entscheidung des BGH dürfte jedoch wegweisend für zukünftige Fälle sein.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. November 2024 (Az. 2 StR 345/24)