Einführung: Ein aktueller Beschluss des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. November 2024 (Az. 6 StR 377/24) verdeutlicht die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Strafverfahren. Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Schwerin teilweise auf und änderte die Schuldsprüche aufgrund der neuen Gesetzeslage.
Das Landgericht Schwerin hatte mehrere Angeklagte wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Die Angeklagten waren an der Bereitstellung eines Gehöfts für eine Cannabisplantage, dem Anbau und dem Verkauf von Cannabis beteiligt. Ein Angeklagter stellte das Gehöft zur Verfügung, ein anderer organisierte den Verkauf, und ein weiterer Angeklagter vermittelte die Verkäufe an einen Abnehmer.
Der zentrale rechtliche Punkt des Falles ist die Anwendung des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (KCanG). Das KCanG regelt den Umgang mit Cannabis neu und ist als milderes Gesetz auf laufende Verfahren anzuwenden. Darüber hinaus stellte sich die Frage nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Hinblick auf die Beteiligung am Betrieb der Cannabisplantage.
Der BGH änderte die Schuldsprüche des Landgerichts. Aufgrund des KCanG wurden die Angeklagten nun wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis bzw. Handeltreibens mit Cannabis verurteilt. Die ursprüngliche Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfiel. Der BGH stellte zudem klar, dass die Bereitstellung des Gehöfts durch einen der Angeklagten lediglich als Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis zu werten ist, nicht als Mittäterschaft.
Darüber hinaus hob der BGH die Strafaussprüche und Teile der Einziehungsentscheidungen auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Begründet wurde dies unter anderem mit der fehlenden Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den verhängten Strafen und der Einziehung eines Pkw als Tatmittel sowie mit Fehlern bei der Berechnung der einzuziehenden Taterträge.
Der Beschluss des BGH zeigt, wie das neue Cannabisgesetz die Bewertung von Cannabisdelikten verändert. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme, insbesondere bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Anbau von Cannabis. Der Fall unterstreicht auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Einziehungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Strafzumessung.
Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise für die Anwendung des Cannabisgesetzes in der Praxis. Es ist zu erwarten, dass das KCanG auch in anderen laufenden Verfahren zu Änderungen von Schuldsprüchen und Strafen führen wird. Die Entscheidung des BGH betont die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der jeweiligen Tatbeiträge und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.11.2024 - 6 StR 377/24