Ein aktueller Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. September 2024 (Az. 2 StR 87/24) verdeutlicht die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Strafverfahren. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Wiesbaden teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück, da das neue Gesetz eine mildere Strafe für den Angeklagten ermöglichte.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Wiesbaden wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen, jeweils in Tateinheit mit Entziehung elektrischer Energie, verurteilt. Das Urteil erging nach einem ersten Revisionsverfahren vor dem BGH. Der Drogenhandel bezog sich auf Cannabis. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete die Einziehung von Taterträgen an.
Die zentrale Rechtsfrage des Falles war die Anwendbarkeit des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes auf das bereits laufende Verfahren. Das KCanG entkriminalisiert den Umgang mit Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen und sieht mildere Strafen vor als das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Der BGH hob den Schuldspruch des Landgerichts teilweise auf und änderte ihn dahingehend ab, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Cannabis in acht Fällen, jeweils in Tateinheit mit Entziehung elektrischer Energie, schuldig ist. Der Strafausspruch wurde aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Konsumcannabisgesetz gemäß § 2 Abs. 3 StGB in Verbindung mit § 354a StPO rückwirkend anzuwenden sei, da es für den Angeklagten günstiger ist. Der BGH stellte fest, dass das Landgericht vom Strafrahmen des BtMG ausgegangen war, der strenger ist als der des KCanG. Die Änderung des Schuldspruchs machte auch eine Aufhebung des Strafausspruchs notwendig, da der BGH nicht ausschließen konnte, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG zu einer milderen Strafe gelangt wäre. Die Einziehungsentscheidung blieb hingegen unberührt.
Der Beschluss des BGH verdeutlicht die Bedeutung des Konsumcannabisgesetzes für die Strafrechtspraxis. Er zeigt, dass die Gerichte das neue Gesetz auch auf laufende Verfahren anwenden müssen, wenn es für den Angeklagten günstiger ist. Dies kann zu einer erheblichen Reduzierung der Strafen für Cannabisdelikte führen.
Der BGH-Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes. Er stellt klar, dass das neue Gesetz nicht nur für zukünftige, sondern auch für bereits laufende Verfahren relevant ist. Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung im Bereich der Cannabisdelikte haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in zukünftigen Fällen mit der Anwendung des KCanG umgehen werden.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.09.2024 - 2 StR 87/24 (Quelle: Deutsches Bundesministerium der Justiz)