Einführung: Ein kürzlich ergangener Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.12.2024 (Az. 1 StR 405/24) verdeutlicht die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Strafverfahren und die Notwendigkeit der korrekten Anwendung von Konkurrenzregeln im Waffengesetz. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Aachen teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück.
Das Landgericht Aachen hatte den Angeklagten wegen verschiedener Straftaten, darunter gewerbsmäßige Steuerhehlerei, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verstöße gegen das Waffengesetz, verurteilt. Die Revision des Angeklagten führte zu einer teilweisen Aufhebung des Urteils.
Der BGH identifizierte mehrere Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts. Erstens musste der Schuldspruch bezüglich der Betäubungsmitteldelikte an das am 1. April 2024 in Kraft getretene KCanG angepasst werden. Zweitens rügte der BGH die fehlerhafte Anwendung der Konkurrenzregeln im Zusammenhang mit den Verstößen gegen das Waffengesetz. Drittens beanstandete er die unzureichende Begründung der Einziehungsentscheidung.
Der BGH änderte den Schuldspruch entsprechend dem KCanG ab. Die Verurteilung wegen "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" wurde in "Handeltreiben mit Cannabis" geändert, und die Beihilfe dazu wurde ebenfalls entsprechend angepasst. Der BGH stellte klar, dass das KCanG in diesem Fall das mildere Gesetz darstellt und daher anzuwenden ist.
Bezüglich der Waffendelikte stellte der BGH fest, dass das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Munition und einen verbotenen Gegenstand (Stahlrute) zu Tateinheit führt. Der Schuldspruch wurde entsprechend korrigiert.
Die Einziehungsentscheidung wurde aufgrund fehlender Begründung aufgehoben. Der BGH bemängelte die fehlende Transparenz der Berechnung des Einziehungsbetrags und die unzureichende Berücksichtigung des Einverständnisses des Angeklagten zur Einziehung von Bargeld und Fremdwährung.
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung des KCanG für die Rechtsprechungspraxis und die Notwendigkeit der sorgfältigen Prüfung der Anwendbarkeit des milderen Gesetzes. Er unterstreicht auch die Bedeutung der korrekten Anwendung von Konkurrenzregeln im Waffengesetz und die Notwendigkeit einer umfassenden Begründung von Einziehungsentscheidungen.
Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise für die Praxis der Strafgerichte im Umgang mit dem KCanG und den Konkurrenzregeln im Waffengesetz. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Angeklagten und betont die Bedeutung einer rechtsstaatlichen Verfahrensführung.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.12.2024 - 1 StR 405/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs oder juristische Datenbanken).