BGH präzisiert Nachweisanforderungen für Fachanwalt Erbrecht

BGH-Beschluss: Anforderungen an den Nachweis erbrechtlicher Fälle für den Fachanwaltstitel

BGH-Beschluss: Anforderungen an den Nachweis erbrechtlicher Fälle für den Fachanwaltstitel

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 14.10.2024 (AnwZ (Brfg) 25/24) die Anforderungen an den Nachweis praktischer Erfahrungen im Fachgebiet Erbrecht für die Verleihung des Fachanwaltstitels präzisiert. Der Fall betrifft einen Rechtsanwalt, der die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs Berlin beantragt hatte, welches seinen Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht abgelehnt hatte.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein seit 1991 zugelassener Rechtsanwalt, beantragte die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht. Er reichte eine Fallliste ein, konnte jedoch die geforderten Nachweise, insbesondere Arbeitsproben zu den angegebenen Fällen, nicht vollständig erbringen. Der Fachanwaltsausschuss empfahl die Ablehnung des Antrags, dem die zuständige Rechtsanwaltskammer folgte. Der Anwaltsgerichtshof bestätigte die Entscheidung.

Rechtliche Probleme:

Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob der Kläger die erforderliche Anzahl von 20 rechtsförmlichen Verfahren mit erbrechtlichem Bezug nachweisen konnte. Der BGH hatte zu klären, welche Kriterien für die Anerkennung eines Falls als "erbrechtlich" im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) gelten und welche Anforderungen an den Nachweis zu stellen sind.

Entscheidung und Begründung:

Der BGH lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Er bestätigte die Auffassung des Anwaltsgerichtshofs, dass der Kläger die erforderliche Anzahl an rechtsförmlichen erbrechtlichen Verfahren nicht nachgewiesen habe. Der BGH präzisierte, dass ein Fall nur dann als "erbrechtlich" gilt, wenn er sich auf die in § 14f FAO genannten Bereiche bezieht und ein Schwerpunkt der Bearbeitung im Erbrecht liegt. Bei Fällen mit Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten muss eine relevante erbrechtliche Frage im konkreten Fall eine Rolle spielen und argumentativ bearbeitet worden sein. Die bloße Erwähnung erbrechtlicher Aspekte reicht nicht aus. Der BGH betonte die Mitwirkungspflicht des Antragstellers, den erbrechtlichen Schwerpunkt durch Vorlage von Arbeitsproben zu belegen. Da der Kläger dies nicht getan hatte, ging dies zu seinen Lasten.

Auswirkungen:

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Nachweis praktischer Erfahrungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung. Antragsteller müssen den erbrechtlichen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit durch detaillierte Angaben und die Vorlage von Arbeitsproben belegen. Die bloße Behauptung einer erbrechtlichen Bearbeitung reicht nicht aus.

Schlussfolgerung:

Der BGH-Beschluss bekräftigt die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation und des Nachweises der praktischen Erfahrung für die Verleihung des Fachanwaltstitels. Die Entscheidung dürfte die Praxis der Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichtshöfe bei der Prüfung von Anträgen auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung beeinflussen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.10.2024 - AnwZ (Brfg) 25/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ BEREICHERT DIE INTERAKTION MIT RECHTSTHEMEN

Jetzt kostenlos testen