Einführung
Ein kürzlich ergangener Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. Dezember 2024 (Az. 2 StR 315/24) verdeutlicht die Auswirkungen des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Strafverfahren. Der BGH änderte den Schuldspruch eines Angeklagten, der wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden war, aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Cannabis.
Sachverhalt
Das Landgericht Wiesbaden hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Der Angeklagte hatte einem Mitangeklagten gestattet, in seiner Wohnung Drogen – sowohl Kokain als auch Cannabis – zu lagern und Crack herzustellen, welches von dort aus verkauft wurde. Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurden erhebliche Mengen Kokain und Cannabis sichergestellt.
Rechtliche Probleme
Die Revision des Angeklagten vor dem BGH rügte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der BGH musste insbesondere prüfen, wie sich das neue KCanG auf den bestehenden Schuldspruch auswirkte, da dieses den Umgang mit Cannabis neu regelt.
Entscheidung und Begründung
Der BGH änderte den Schuldspruch des Angeklagten auf Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis. Die Strafbarkeit des Handeltreibens mit Cannabis wird nun durch das KCanG geregelt, dessen Strafdrohungen milder sind als die des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Gemäß § 2 Abs. 3 StGB musste der BGH diese mildere Bewertung auch im Revisionsverfahren berücksichtigen. Der BGH hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück, da nicht auszuschließen war, dass die mildere Bewertung des Umgangs mit Cannabis zu einer geringeren Strafe führen würde.
Hinsichtlich des Kokains blieb der Schuldspruch wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bestehen.
Auswirkungen
Dieser Beschluss verdeutlicht die unmittelbaren Auswirkungen des KCanG auf laufende und zukünftige Strafverfahren. Gerichte müssen die neuen Regelungen zum Umgang mit Cannabis berücksichtigen und gegebenenfalls Schuldsprüche und Strafen anpassen. Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung der Rückwirkung milderer Strafgesetze im deutschen Rechtssystem.
Schlussfolgerung
Der BGH-Beschluss liefert eine wichtige Orientierungshilfe für die Anwendung des KCanG in der Strafrechtspraxis. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt und welche weiteren Auswirkungen das KCanG auf den Umgang mit Cannabis in Deutschland haben wird.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2024 - 2 StR 315/24