Einführung: Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Oktober 2024 (Az. VI R 28/22) klärt die Besteuerung von Einkünften eines in Deutschland ansässigen Piloten, der für ein Schweizer Unternehmen im internationalen Luftverkehr tätig ist. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung solcher Einkünfte.
Der Kläger, ein in Deutschland ansässiger Pilot, war bei einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen angestellt und im internationalen Luftverkehr tätig. Streitpunkt war die Frage, inwieweit seine Einkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz von 1971 in der Fassung von 2010, insbesondere Art. 15. Es ging um die Abgrenzung der Besteuerungsrechte Deutschlands und der Schweiz hinsichtlich der Einkünfte des Piloten aus nichtselbständiger Arbeit.
Der BFH entschied, dass die Einkünfte des Piloten nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer freizustellen sind (unter Progressionsvorbehalt), als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt. Einkünfte, die auf die Tätigkeit in anderen Ländern oder im internationalen Luftraum entfallen, unterliegen der deutschen Besteuerung. Der BFH begründete seine Entscheidung mit dem Wortlaut und dem Zweck des DBA, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und gleichzeitig eine angemessene Besteuerung in beiden Vertragsstaaten sicherzustellen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für Piloten und andere im internationalen Luftverkehr tätige Personen, die in Deutschland ansässig sind und für ausländische Unternehmen arbeiten. Es verdeutlicht die Bedeutung des Territorialitätsprinzips im DBA und schafft Klarheit über die steuerliche Behandlung der Einkünfte. Betroffene Personen sollten ihre Steuererklärungen entsprechend anpassen.
Das BFH-Urteil vom 24. Oktober 2024 liefert eine wichtige Klarstellung zur Besteuerung von Piloten im internationalen Luftverkehr. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der anwendbaren DBA-Bestimmungen und der Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips. Zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich bleiben abzuwarten.
Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Oktober 2024, Az. VI R 28/22 (veröffentlicht auf der Website des Bundesfinanzhofs).