BFH-Beschluss zur Ermittlung ausländischen Rechts
Einleitung
Ein kürzlich ergangener Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 2025 (Az. VIII B 5/24) präzisiert die Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Ermittlungspflicht ausländischen Rechts durch das Finanzgericht (FG). Der Beschluss verdeutlicht, welche Darlegungspflichten die Parteien im Rahmen eines finanzgerichtlichen Verfahrens treffen, um eine Verletzung des § 155 Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 293 Zivilprozessordnung (ZPO) erfolgreich zu rügen.
Sachverhalt
Der Beschluss erging im Rahmen eines Verfahrens, das bereits mehrere Instanzen durchlaufen hat. Vorangegangen waren Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 23. Juli 2019, Az: 8 K 1194/15 und 28. November 2023, Az: 8 K 1798/22) sowie ein Urteil des BFH vom 14. Februar 2022 (Az: VIII R 32/19). Der konkrete Sachverhalt, der dem Verfahren zugrunde liegt, wird im Beschluss des BFH vom 11. März 2025 nicht detailliert dargestellt.
Rechtliche Probleme
Kern des Beschlusses ist die Frage, welche Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Ermittlungspflicht ausländischen Rechts zu stellen sind. Es geht darum, ob das FG seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 293 ZPO nachgekommen ist und ob eine etwaige Verletzung dieser Pflicht ordnungsgemäß gerügt wurde.
Entscheidung und Begründung
Der BFH entschied, dass eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Ermittlungspflicht ausländischen Rechts gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO insbesondere die Darlegung erfordert, dass das FG sein Ermessen zur Wahl des geeigneten Beweismittels nicht sachgerecht ausgeübt und die ihm eröffneten Erkenntnisquellen nicht genutzt hat. Die bloße Behauptung einer Verletzung der Ermittlungspflicht genügt nicht. Die rügende Partei muss konkret darlegen, welche Ermittlungsschritte das FG hätte unternehmen müssen und welche Erkenntnisquellen es nicht genutzt hat.
Auswirkungen
Der Beschluss des BFH hat Auswirkungen auf die Praxis der finanzgerichtlichen Verfahren, in denen ausländisches Recht relevant ist. Er erhöht die Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Ermittlungspflicht und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Darlegung der behaupteten Fehler durch die Parteien. Dies dient der Verfahrensökonomie und trägt zur Rechtssicherheit bei.
Schlussfolgerung
Der BFH-Beschluss vom 11. März 2025 verdeutlicht die Bedeutung einer präzisen Rüge bei der Behauptung einer Verletzung der Ermittlungspflicht ausländischen Rechts durch das FG. Die Entscheidung stärkt die Position der Finanzgerichte und stellt klar, dass eine pauschale Rüge nicht ausreicht, um einen Verfahrensfehler geltend zu machen.
Quellen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11. März 2025, Az. VIII B 5/24