Einführung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 30. Januar 2025 ein wichtiges Urteil zum Thema Betriebsübergang und Zuordnung von Arbeitnehmern gefällt. Der Fall, der unter dem Aktenzeichen 2 AZR 83/23 verhandelt wurde, befasste sich mit der Frage des Widerspruchs eines Arbeitnehmers gegen seine Zuordnung im Rahmen eines Betriebsübergangs und hat potenzielle Auswirkungen auf die Auslegung des § 613a BGB.
Hintergrund des Falls
Der Fall betrifft einen Betriebsübergang, bei dem der Kläger, ein Arbeitnehmer, im Zuge des Übergangs einem neuen Betrieb zugeordnet wurde. Der Arbeitnehmer widersprach dieser Zuordnung. Das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 9. September 2021, Az: 7 Ca 273/20) und das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 20. Oktober 2022, Az: 5 Sa 1579/21) hatten zuvor in der Sache entschieden.
Rechtliche Fragen
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer einer Zuordnung im Rahmen eines Betriebsübergangs wirksam widersprechen kann und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Es ging insbesondere um die Auslegung des § 613a BGB in Bezug auf die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Erwerbers im Falle eines solchen Widerspruchs.
Entscheidung und Begründung des Gerichts
Das BAG hat in seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (2 AZR 83/23) entschieden. Die detaillierte Begründung des Urteils ist im Volltext der Entscheidung einzusehen (ECLI: ECLI:DE:BAG:2025:300125.U.2AZR83.23.0).
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil des BAG hat potenzielle Auswirkungen auf die Praxis bei Betriebsübergängen. Es klärt wichtige Fragen zur Zuordnung von Arbeitnehmern und den Möglichkeiten des Widerspruchs. Die Entscheidung dürfte für Unternehmen und Arbeitnehmer relevant sein, die von Betriebsübergängen betroffen sind.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des BAG im Fall 2 AZR 83/23 liefert wichtige Klarstellungen zum Thema Betriebsübergang und Zuordnung von Arbeitnehmern. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird und welche konkreten Auswirkungen das Urteil auf zukünftige Fälle haben wird.
Quellen: