Einführung: Ein kürzlich vom Bundessozialgericht (BSG) gefälltes Urteil vom 26. September 2024 (Aktenzeichen: B 2 U 14/22 R) klärt wichtige Fragen zum Versicherungsschutz bei Unfällen während betrieblicher Sportveranstaltungen. Der Fall beleuchtet die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Kontext eines betrieblichen Fußballturniers und befasst sich mit verfahrensrechtlichen Aspekten der Zuständigkeit und Bekanntgabe.
Der Kläger erlitt während eines betrieblichen Fußballturniers eine Verletzung. Streitig war, ob dieser Unfall als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Das Sozialgericht Duisburg und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatten die Klage zuvor abgewiesen.
Das BSG hatte im Wesentlichen folgende Rechtsfragen zu klären:
Die Entscheidung des BSG und dessen detaillierte Begründung sind der veröffentlichten Entscheidung zu entnehmen. Das Urteil bezieht sich auf die Auslegung von § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII und § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV.
Das Urteil des BSG hat potenzielle Auswirkungen auf die Beurteilung von Unfällen bei betrieblichen Sportveranstaltungen. Es präzisiert die Kriterien für den sachlichen Zusammenhang zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit und bietet Orientierung für zukünftige Fälle. Die verfahrensrechtlichen Aspekte der Entscheidung sind ebenfalls relevant für die Praxis der Sozialversicherungsträger.
Das Urteil des BSG liefert wichtige Klarstellungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung bei Betriebssportveranstaltungen. Es unterstreicht die Bedeutung der objektivierten Handlungstendenz und der genauen Umstände der Veranstaltung für die Beurteilung eines Arbeitsunfalls. Die Entscheidung dürfte in der Praxis zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des Versicherungsschutzes in solchen Fällen führen.
Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 26.09.2024, Az: B 2 U 14/22 R