Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 20. Dezember 2024 einen Beschluss (Az. 5 B 48/24) zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin gefasst. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde verworfen. Der Fall beleuchtet die komplexe Rechtslage im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum und die Grenzen des Vertrauensschutzes für Eigentümer.
Die Klägerin betrieb ein Apartmenthaus in Berlin und vermietete die Wohneinheiten sowohl kurz- als auch langfristig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Nutzung der Wohneinheiten als Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG BE) des Landes Berlin gewertet. Die Klägerin argumentierte, dass die Nutzung im Rahmen der zulässigen Wohnnutzung liege und berief sich auf Vertrauensschutz aufgrund der früheren Verwaltungspraxis des Landes Berlin.
Die Klägerin brachte mehrere Rechtsfragen zur Überprüfung vor:
Das BVerwG verwarf die Beschwerde der Klägerin. Es sah keinen Bedarf für eine revisionsgerichtliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen. Das Gericht argumentierte, dass die Fragen im Wesentlichen landesrechtlicher Natur seien und die Auslegung des Bundesrechts durch das Oberverwaltungsgericht keine grundsätzlichen Klärungsbedürfnisse aufwerfe. Das BVerwG betonte zudem, dass die Klägerin im Wesentlichen die Subsumtion des Oberverwaltungsgerichts unter die bundesverfassungsrechtlichen Maßstäbe angreife, was keine Zulassung der Revision rechtfertige. Hinsichtlich des Vertrauensschutzes argumentierte das BVerwG, dass die Klägerin die relevanten höchstrichterlichen Entscheidungen nicht ausreichend berücksichtigt habe und keine ungeklärten Fragen des Bundesrechts aufgeworfen habe.
Der Beschluss des BVerwG bestätigt die Rechtsprechung der Vorinstanzen und stärkt die Anwendung des ZwVbG BE in Berlin. Er unterstreicht die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zweckentfremdung von Wohnraum und die begrenzte Reichweite des Vertrauensschutzes auf frühere Verwaltungspraktiken. Der Beschluss dürfte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Berlin haben und die Rechtssicherheit im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum erhöhen.
Der Beschluss des BVerwG verdeutlicht die Komplexität der Rechtslage im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum. Er zeigt die Grenzen des Vertrauensschutzes für Eigentümer auf und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor Aufnahme einer gewerblichen Vermietungstätigkeit. Der Fall verdeutlicht auch die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Anwendung des Zweckentfremdungsrechts in den Bundesländern.
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.12.2024 - 5 B 48/24