Einleitung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. August 2024 ein Urteil zur Vergütung teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder gefällt. Die Entscheidung klärt wichtige Fragen zur Berechnung der Vergütung und hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Praxis.
Hintergrund des Falls: Das Verfahren (7 AZR 197/23) betrifft ein teilfreigestelltes Betriebsratsmitglied, dessen Vergütung strittig war. Vorinstanzen waren das Arbeitsgericht Kassel (Urteil vom 1. Juni 2022, Az: 6 Ca 197/21) und das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 13. Juni 2023, Az: 12 Sa 1293/22).
Rechtliche Fragen: Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, wie die Vergütung eines teilfreigestellten Betriebsratsmitglieds zu berechnen ist. Details zu den konkreten Streitpunkten sind der veröffentlichten Entscheidung zu entnehmen.
Entscheidung und Begründung: Das BAG hat entschieden, Details zur Entscheidung sind in der veröffentlichten Version des Urteils (7 AZR 197/23) einzusehen. Die Begründung des Gerichts ist dort ebenfalls dokumentiert.
Auswirkungen: Das Urteil des BAG dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben. Es liefert Klarheit zur Vergütung teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder und dürfte zukünftige Streitigkeiten in diesem Bereich beeinflussen.
Schlussfolgerung: Die Entscheidung des BAG ist ein wichtiger Beitrag zur Klärung der Vergütungsfrage bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Quellen: