Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 19.12.2024 (Az. 1 WB 21/24) die Personalentwicklungsbewertung eines Soldaten aufgehoben. Dieser Fall beleuchtet die rechtlichen Anforderungen an Beurteilungen und Personalentwicklungsbewertungen im Soldatenrecht und hat potenzielle Auswirkungen auf die Beurteilungspraxis der Bundeswehr.
Sachverhalt: Der Antragsteller, ein Oberstleutnant der Bundeswehr, wandte sich gegen seine planmäßige Beurteilung und Personalentwicklungsbewertung zum Stichtag 31. Juli 2021. Er argumentierte, dass insbesondere die Personalentwicklungsbewertung widersprüchlich sei und der Beurteilungsbeitrag seines früheren Referatsleiters nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Er rügte außerdem die Vergleichsgruppenbildung und die Anwendung der Richtwertvorgaben.
Rechtliche Probleme: Der Fall wirft mehrere rechtliche Fragen auf, darunter:
Entscheidung und Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hob die Personalentwicklungsbewertung auf, da es ihr zum Zeitpunkt ihrer Erstellung an einer hinreichenden normativen Grundlage fehlte. Die Regelbeurteilung hingegen wurde bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass der Beurteilungsbeitrag des früheren Referatsleiters ausreichend berücksichtigt wurde und die Beurteiler nicht an dessen Bewertung gebunden waren. Die Bildung der Vergleichsgruppe und die Anwendung der Richtwertvorgaben wurden ebenfalls als rechtmäßig angesehen. Das Gericht betonte den Beurteilungsspielraum der Vorgesetzten und die eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen.
Auswirkungen: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung einer soliden gesetzlichen Grundlage für Personalentwicklungsbewertungen. Sie verdeutlicht auch die Anforderungen an die Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen und die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren und plausiblen Begründung der Beurteilung. Die Entscheidung dürfte die Beurteilungspraxis der Bundeswehr beeinflussen und zu einer verstärkten Überprüfung der bestehenden Verfahren führen.
Schlussfolgerung: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts liefert wichtige Klarstellungen zu den rechtlichen Anforderungen an Beurteilungen im Soldatenrecht. Die Aufhebung der Personalentwicklungsbewertung aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage verdeutlicht die Notwendigkeit einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundeswehr auf diese Entscheidung reagieren und ihre Beurteilungspraxis anpassen wird.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.2024 - 1 WB 21/24