Abrechnung einer Bronchoskopie mit Bronchoflex Tubus
Abrechnung einer Bronchoskopie mit Bronchoflex Tubus: BSG entscheidet gegen Krankenhaus
Einleitung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem aktuellen Urteil vom 14.11.2024 (Az.: B 1 KR 29/23 R) entschieden, dass die Abrechnung einer Bronchoskopie unter Verwendung eines Bronchoflex Tubus nicht nach OPS 1-620.10 ("mit starrem Instrument") erfolgen darf. Die Entscheidung hat Bedeutung für die Abrechnungspraxis von Krankenhäusern.
Hintergrund des Falls
Ein Krankenhaus behandelte einen Patienten einer Krankenkasse wegen einer chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung (COPD). Im Rahmen der Behandlung wurde eine Bronchoskopie unter Verwendung eines Bronchoflex Tubus durchgeführt. Das Krankenhaus rechnete die Behandlung nach der Fallpauschale E65A ab, die durch die Kodierung des OPS 1-620.10 ausgelöst wird. Die Krankenkasse beglich die Rechnung zunächst, forderte jedoch später einen Teilbetrag zurück, da sie die Auffassung vertrat, dass aufgrund des verwendeten flexiblen Bronchoskops OPS 1-620.00 ("mit flexiblem Instrument") hätte kodiert werden müssen.
Rechtliche Fragen
Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob der Bronchoflex Tubus als "starres Instrument" im Sinne des OPS 1-620.10 zu qualifizieren ist. Weiterhin wurde die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens und die Präklusion der Krankenkasse mit dem Einwand der Unwirtschaftlichkeit diskutiert.
Entscheidung und Begründung des BSG
Das BSG hob die Urteile der Vorinstanzen auf und wies die Klage des Krankenhauses ab. Es entschied, dass der Bronchoflex Tubus nicht als "starres Instrument" im Sinne des OPS 1-620.10 zu verstehen ist. Das Gericht argumentierte, dass Abrechnungsbestimmungen eng am Wortlaut auszulegen seien. Da der Bronchoflex Tubus ein flexibler Schlauch sei, falle er nicht unter den Begriff des "starren Instruments". Das Gericht stellte klar, dass eine analoge Anwendung von Abrechnungsbestimmungen nicht zulässig ist. Auch wenn der Bronchoflex Tubus funktionelle Ähnlichkeiten mit einem starren Bronchoskop aufweise, ändere dies nichts an seiner flexiblen Beschaffenheit.
Auswirkungen der Entscheidung
Die Entscheidung des BSG hat Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis von Krankenhäusern. Krankenhäuser müssen bei der Abrechnung von Bronchoskopien unter Verwendung eines Bronchoflex Tubus den OPS 1-620.00 verwenden. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer strikten Wortlautauslegung von Abrechnungsbestimmungen im Krankenhausbereich.
Schlussfolgerung
Das Urteil des BSG verdeutlicht die Bedeutung der präzisen Kodierung im DRG-System. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Wortlautauslegung von Abrechnungsbestimmungen und schließt analoge Anwendungen aus. Die Entscheidung dürfte zu einer einheitlicheren Abrechnungspraxis im Bereich der Bronchoskopien führen.
Quellen
- Bundessozialgericht, Urteil vom 14.11.2024, Az.: B 1 KR 29/23 R