Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21.11.2024 ein Urteil (Az: 2 WD 10/24) gefällt, das die Aberkennung des Ruhegehalts einer ehemaligen Soldatin bestätigt. Der Fall betrifft den Vorwurf des Trennungsgeld- und Reisebeihilfebetrugs und hat Bedeutung für die Rechtsprechung im Wehrdisziplinarrecht.
Sachverhalt: Die ehemalige Soldatin hatte über einen Zeitraum von 15 Monaten in 17 Fällen Trennungsgeld und Reisebeihilfen beantragt, obwohl sie die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllte. Sie hatte ihren tatsächlichen Wohnortwechsel nicht gemeldet und dadurch zu Unrecht Leistungen in Höhe von knapp 9.000 € erhalten. Das Amtsgericht hatte sie zuvor wegen Betrugs verurteilt.
Rechtliche Fragen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu prüfen, ob die Bindung an die Feststellungen des Strafgerichts bestand und ob die Verhängung der Höchstmaßnahme, der Aberkennung des Ruhegehalts, gerechtfertigt war. Weiterhin war die Frage der Schuldfähigkeit der ehemaligen Soldatin zu klären, da diese psychische Belastungen geltend machte.
Entscheidung und Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Aberkennung des Ruhegehalts. Es sah die Feststellungen des Strafgerichts als bindend an und stellte fest, dass die ehemalige Soldatin vorsätzlich gehandelt hatte. Die Richter sahen in dem wiederholten und systematischen Vorgehen über einen längeren Zeitraum einen besonders schweren Fall des Betrugs. Die psychischen Belastungen der ehemaligen Soldatin wurden zwar berücksichtigt, führten jedoch nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit im Tatzeitraum. Auch mildernde Umstände wie die spätere Schadenswiedergutmachung wurden nicht als ausreichend angesehen, um von der Höchstmaßnahme abzuweichen. Die ehemalige Soldatin hatte zudem trotz eines Hinweises durch einen Sachbearbeiter, der ihr die Möglichkeit gab, ihr Fehlverhalten einzustellen, die Taten fortgesetzt.
Auswirkungen: Das Urteil bestätigt die strenge Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen von Trennungsgeld- und Reisebeihilfebetrug. Es unterstreicht die Bedeutung der Wahrheitspflicht von Soldaten und die Notwendigkeit, Änderungen der persönlichen Verhältnisse korrekt zu melden. Das Urteil verdeutlicht auch, dass psychische Belastungen nicht automatisch zu einer Strafmilderung führen, sondern im Einzelfall geprüft werden muss, ob sie die Schuldfähigkeit tatsächlich beeinträchtigen.
Schlussfolgerung: Das Urteil verdeutlicht die Konsequenzen, die mit einem vorsätzlichen Trennungsgeld- und Reisebeihilfebetrug verbunden sind. Es unterstreicht die Bedeutung der Integrität und des korrekten Verhaltens von Soldaten im Umgang mit staatlichen Leistungen. Die Entscheidung dürfte auch in zukünftigen Fällen als wichtiger Präzedenzfall dienen.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.11.2024, Az: 2 WD 10/24