Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 5. Dezember 2024 (Az. 5 StR 617/24) den Strafausspruch des Landgerichts Hamburg in einem Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgehoben. Die Entscheidung verdeutlicht die Komplexität der Strafzumessung in solchen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Folgeschäden und die Anwendung geänderter Gesetzesfassungen.
Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften, sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in zwei Fällen, Herstellens kinderpornographischer Inhalte (in mittelbarer Täterschaft) in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt durch entsprechende Rede und durch Bestimmen eines anderen zur Vornahme von sexuellen Handlungen an sich selbst zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der BGH hob den Strafausspruch aus zwei Hauptgründen auf:
Der BGH hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurück. Die Feststellungen zum Sachverhalt konnten bestehen bleiben, da sie vom Rechtsfehler nicht betroffen waren.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung der Strafzumessung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Insbesondere die Berücksichtigung von Folgeschäden bedarf einer genauen Analyse der Kausalzusammenhänge und der Vorhersehbarkeit für den Täter. Die Entscheidung zeigt auch die Relevanz der aktuellen Gesetzeslage für die Strafzumessung.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Strafzumessung in Missbrauchsfällen unterstrichen. Die Neuverhandlung wird zeigen, wie das Landgericht die Vorgaben des BGH umsetzt und welche Strafe letztendlich verhängt wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2024 - 5 StR 617/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)